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Post edited April 25, 2023 by user deleted
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Je nun, das Erste ist schonmal: Das wofür Du bei Software im Wesentlichen Dein Geld ausgibst bzw. ausgegeben hast ist keine "Ware", sondern eine Nutzungslizenz. Es ist also nichts was man anfassen oder mit einem Hammer kaputthauen kann. Und das macht's (auch rechtlich) kompliziert... :')

Du kannst natürlich dein GOG-Benutzerkonto verticken (und damit all deine Spielenutzungslizenzen auf einmal). Das sehen die AGB so auch nicht vor, sowas wird wohl nicht geahndet und irgendwie geduldet (z.B. bei Steam-Accounts) . So 'ne Art Grauzone eben.
Post edited April 13, 2023 by schmoemi
Die erste Frage wäre mal, wie willst du das weiter verkaufen? Dein ganzen Account? Einzelne Spiele?
Die Zweite wäre, wieso kaufst du dir Spiele die nur eh nicht spielst?
Die Dritte, hast du schonmal selbst gesucht, oder erwartest du, dass dir alles nachgetragen wird, oder hier ein Anwalt anwesend ist, der dir Kostenfrei hilft?

Da du hier die Spiele DRM frei kaufst und auch runtergeladen hast. Kannst und willst du Gerichtsfest beweisen das du keine Kopie mehr hast? Weder bei einem Computer, Stick, Cloud ...
Solange du ein Spiel hier nicht runtergeladen hast, ist es weniger das Problem, das Geld wieder zu bekommen (für eine gewisse Zeit).

Wie schon geschrieben, kaufst du keine Ware, nur eine Nutzungslizenz. Wenn dann müsstest du die Lizenz eiterverkaufen dürfen. Verschiedene Sachen.
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Elbgweth: Da du hier die Spiele DRM frei kaufst und auch runtergeladen hast. Kannst und willst du Gerichtsfest beweisen das du keine Kopie mehr hast? Weder bei einem Computer, Stick, Cloud ...
Konnte man das denn damals™, als Spiele üblicherweise noch auf physischen Datenträgern ausgeliefert wurden (die selbstverständlich privat und sogar gewerblich(!) weiterverkauft wurden...)? ;-)
Post edited April 14, 2023 by schmoemi
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Elbgweth: Da du hier die Spiele DRM frei kaufst und auch runtergeladen hast. Kannst und willst du Gerichtsfest beweisen das du keine Kopie mehr hast? Weder bei einem Computer, Stick, Cloud ...
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schmoemi: Konnte man das denn damals™, als Spiele üblicherweise noch auf physischen Datenträgern ausgeliefert wurden (die selbstverständlich privat und sogar gewerblich(!) weiterverkauft wurden...)? ;-)
Im Prinzip schon, denn sie liefen im allgemeinen nicht ohne den dazugehörigen Datenträger, da dieser eingelegt sein musste um überprüft zu werden. Und schon zu Zeiten des C64 gab es Methoden um ein Kopieren von Disketten zu verhindern. Wenn du diese umgangen bist z.B. mit Kopierprogrammen, dann hast du dich im Prinzip strafbar gemacht. Geahndet wurde aber meist nur die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf dieser Kopien.
Und ohne Nutzungslizenz, die du ja mit dem Datenträger und den entsprechenden Dokumenten (Handbuch etc.) weitergegeben hast, hattest du eine Schwarzkopie ohne Nutzungsrecht und warst in dem Sinne ein Schwarzkopierer.
Was meinst warum das eingeführt wurde, um den weiterverkauf zu verhindern. Aber das haben Sie jetzt davon, früher kaufte ich Spiele zum Release, vertickte diese dann wieder, um wieder neue Spiele zukaufen. Jetzt wart ich halt, bis der Preis angemessen ist, dafür das ich es nicht mehr weiter verkaufen kann, wenn ich will.


PS
Laut Galaxy steht mein Counter bei 2973....
Post edited April 14, 2023 by BossXxX
Ich glaube auch damals stand schon dabei, dass die Spiele privat nicht weiterverkauft werden dürfen. Ob sich das mit deutschem Recht gebissen hat, weiß ich nicht, aber seit je her wurden PC und Konsolenspiele auf Flohmärkten usw. verkauft.
Bei sowas habe ich mich auch immer gefragt, ob es nicht dann völlig okay sein müsste, wenn man die Dateien von A nach B schubst, denn lt. Branche geht es ja immer nur um die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht. Wiederum aber witzig, wenn man sich ein Bundle mit Spielen kauft und Lizenzen zu Spielen, die man bereits besitzt quasi nichtig werden, also dass man die überschüssige Lizenz nicht privat weiterverkaufen darf. Man hat sich das irgendwie immer zurechtgebogen, wie man es gerade gebraucht hat.

Ansonsten ist genau dieser Fall hier das DRM-Problem, welches auch GOG nicht lösen kann und zeigt, dass einem die Spiele hier doch nicht wirklich einem selbst gehören. Die Spiele sind mit einem Account fest verbunden und können nicht weitergegeben werden.
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Lesser: Die Spiele sind mit einem Account fest verbunden und können nicht weitergegeben werden.
Ganze Accounts zu verkaufen dürfte auch nicht so einfach sein. Das sind schon bei 100 Spielen ein ganz schönes Sümmchen, bei tausend oder mehr wird das extrem schwierig einen Interessenten zu finden der das zahlen kann und will.

Ansonsten ist das "Weitergeben" nicht das Problem, zumindest komplett. Mein Sohn und meine Töchter bekommen einfach mein Repository und führen meinen Account gemeinsam weiter. Sofern sie das dann später überhaupt wollen. :-)

Das finde ich bei Steam sehr bemerkenswert. Man kann dort scheinbar 10 Rechner und 5 Benutzer in einen Familien-Account hinzufügen. Ich habe das noch nicht ausprobiert, aber wenn meine Familie direkt auf meine Bibliothek zugreifen kann, dann ist das klasse. Genauso stelle ich mir das vor.
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Lesser: Die Spiele sind mit einem Account fest verbunden und können nicht weitergegeben werden.
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kultpcgames: Das finde ich bei Steam sehr bemerkenswert. Man kann dort scheinbar 10 Rechner und 5 Benutzer in einen Familien-Account hinzufügen. Ich habe das noch nicht ausprobiert, aber wenn meine Familie direkt auf meine Bibliothek zugreifen kann, dann ist das klasse. Genauso stelle ich mir das vor.
Das geht, aber es kann immer nur einer gleichzeitig irgendein Spiel aus der Bibliothek spielen. Der Gast hat 5? minuten das Spiel zu beenden, wenn der Eigentümer ein Spiel startet. Theoretisch müsste es gehen, wenn der Eigentümer Offline Steam betreibt
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schmoemi: Konnte man das denn damals™, als Spiele üblicherweise noch auf physischen Datenträgern ausgeliefert wurden (die selbstverständlich privat und sogar gewerblich(!) weiterverkauft wurden...)? ;-)
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Samuraifox: Im Prinzip schon, denn sie liefen im allgemeinen nicht ohne den dazugehörigen Datenträger, da dieser eingelegt sein musste um überprüft zu werden. Und schon zu Zeiten des C64 gab es Methoden um ein Kopieren von Disketten zu verhindern. Wenn du diese umgangen bist z.B. mit Kopierprogrammen, dann hast du dich im Prinzip strafbar gemacht.
Nein. Computerprogramme kriegen im UrhG bei fast allem eine Extrawurst. So ist bei Computerprogrammen im Gegensatz zu anderen Werken eine Umgehung eines Kopierschutzes nicht verboten.
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Samuraifox: Geahndet wurde aber meist nur die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf dieser Kopien.
Ja, weil das darfst Du ja auch nicht! Du darfst Kopien machen, aber nur zu Backupzwecken.
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Samuraifox: Und ohne Nutzungslizenz, die du ja mit dem Datenträger und den entsprechenden Dokumenten (Handbuch etc.) weitergegeben hast, hattest du eine Schwarzkopie ohne Nutzungsrecht und warst in dem Sinne ein Schwarzkopierer.
Ja halt genauso wie wenn Du (hypothetisch) deine digitale Nutzungslizenz verkaufst aber dennoch eine Kopie der Software behältst... dann ist das auch eine Schwarzkopie. Das "Problem" dass man "das Original"/die Nutzungslizenz weitergibt, sich aber dennoch (illegalerweise) eine eigene Kopie behält besteht doch unabhängig davon, ob die Software jetzt auf einer DVD oder irgendwo anders gespeichert ist. Ich verstehe daher das Argument nicht...
Post edited April 14, 2023 by schmoemi
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schmoemi: Ja halt genauso wie wenn Du (hypothetisch) deine digitale Nutzungslizenz verkaufst aber dennoch eine Kopie der Software behältst... dann ist das auch eine Schwarzkopie. Das "Problem" dass man "das Original"/die Nutzungslizenz weitergibt, sich aber dennoch (illegalerweise) eine eigene Kopie behält besteht doch unabhängig davon, ob die Software jetzt auf einer DVD oder irgendwo anders gespeichert ist. Ich verstehe daher das Argument nicht...
Der Unterschied ist, bei dem einen musst du gewissen Aufwand betreiben und ggf. einen Kopierschutz knacken (egal wie leicht es ist).
Bei dem anderen musst du nur STRG + C und dann STRG + V drücken.

Meinst du bei GoG würden noch viele Spiele dann veröffentlich werden?
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Samuraifox: Geahndet wurde aber meist nur die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf dieser Kopien.
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schmoemi: Ja, weil das darfst Du ja auch nicht! Du darfst Kopien machen, aber nur zu Backupzwecken.
Die "gewerbliche" und "private" Weitergabe einer Kopie von einem Computerspiel sind juristisch in der Praxis ein himmelweiter Unterschied. Mir ist seit den 80ern bis heute kein einziger Fall bekannt, bei dem die Weitergabe einer Privatkopie zwischen Freunden, Familie, Bekannten und Kollegen zu einem Strafverfahren mit Schuldspruch geführt hätte. Damals hätte jeder Richter in Deutschland den Kläger bei einem Schaden von 50-150 (?) DM ausgelacht und angemahnt seine Zeit nicht zu verschwenden. Seit 2000 bis heute wird das vermutlich genauso sein.

Anders schaute es damals bei Anzeigen in Zeitschriften aus, da das gewerblich war und die Schadenssumme viel höher ausfiel. Dem Privattausch ging es erst mit "eDonkey" und Co an den Kragen, da die Standardeinstellung auf "Teilen" stand und man damit zugleich auch Anbieter war und der Schaden auch in diesem Fall entsprechend hoch ausfiel (wobei gar nicht konkret zu beziffern). Besonders heikel wurde das Thema, weil der potentielle "Verbrecher" nur Datenfragmente anbot und gar nicht das ganze Spiel.

Man muss hier ganz klar zwischen der Weitergabe im öffentlichen oder gewerblichen Rahmen und der privaten Weitergabe im "privaten Rahmen" unterscheiden.

PS: Es gab da auch mal eine Formulierung zu Software in Kombination zum Kopierschutz. Dabei ging es um die Wirksamkeit, ohne diese entsprechend zu definieren (wie immer bei Gesetzestexten) und damit verbundene Verstöße gegen das Urheberrecht. Ich bekomme das nicht mehr zusammen, vielleicht haben das die Urheberrechtsnovellen inzwischen auch "aufgefressen".
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schmoemi: Ja halt genauso wie wenn Du (hypothetisch) deine digitale Nutzungslizenz verkaufst aber dennoch eine Kopie der Software behältst... dann ist das auch eine Schwarzkopie. Das "Problem" dass man "das Original"/die Nutzungslizenz weitergibt, sich aber dennoch (illegalerweise) eine eigene Kopie behält besteht doch unabhängig davon, ob die Software jetzt auf einer DVD oder irgendwo anders gespeichert ist. Ich verstehe daher das Argument nicht...
Die Antwort auf deine Frage hatte ich auch mehr am Anfang des Beitrags abgearbeitet. Es war eben nicht so einfach eine Kopie zu behalten, wenn man nicht bewußt gewisse Schutzmaßnahmen dazu umgangen hat und sich damit schon einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hat (https://www.anwalt.org/kopierschutz/). Egal ob diese nun geahndet wurde oder nicht. Der Rest meines Beitrags war nur eine Ergänzung dazu.

Weil ich meine Spiele die ich erworben habe auch behalten wollte (zumindest die, die mir am Herzen lagen), habe ich auch nie eines davon verkauft und mit einer Kopie weitergezockt. Genausowenig habe ich mir Schwarzkopien besorgt. Den meine Homecomputerkarriere habe ich mit Programmieren als Hobby begonnen.
Daher war mir die Arbeit und der Wert hinter einem Stück Software immer bekannt und ich habe mich geweigert jemand anderes zu meinem Entertainment die Ergebnisse seiner Arbeit einfach so streitig zu machen, wenn er es nicht selbst unter eine entsprechende Open Source Lizenz gestellt hat.

Die Gegebenheiten des Marktes (Sales, Bundles etc) habe ich trotzdem genutzt und es die meiste Zeit auf eine ansehnliche Spielebibliothek gebracht.
Auch geholfen hat mir dabei das ich keine anderen "Notwendigkeiten" wie rauchen, Alkohol trinken oder feiern gehen je gefröhnt habe und mir somit auch immer genug Geld für dieses Hobby zur Verfügung stand und steht.

Noch ne kleine Ergänzug zu dem ganzen:
Kopierschutzmethoden wie Denuvo & Co haben wir zum Teil dem Verhalten der Gruppe von Leuten zu verdanken, die aus den Schwarzkopien ein Geschäft machen wollten/wollen. Nicht dem Nutzer sondern denjenigen die damit Geld machen wollen. Sei es vorne (Verkauf) oder hinten (Einfügen von Viren in die Software und anschließende Erpressung etc) rum.
Nur gilt eben auch: Wo keine Kunden, da ist eben auch kein Geschäft zu machen.

Auch einer der Gründe warum ich nicht auf dem Graumarkt einkaufe. Den hier wird auch an den Entwicklern/Publishern vorbei ein Geschäft gemacht das uns allen schadet. Dass führte dazu, dass die Entwickler/Publisher andere Methoden suchen mussten um ihren Reibach zu machen (Stichwort: Monetarisierung).
Einmal festgestellt, weviele "Wale" es da draußen gibt wurde das ganze dann zum Selbstläufer und ich aus der heutigen Spielebranche nicht mehr wegzudenken.
Post edited April 14, 2023 by Samuraifox
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Lesser: Ich glaube auch damals stand schon dabei, dass die Spiele privat nicht weiterverkauft werden dürfen. Ob sich das mit deutschem Recht gebissen hat, weiß ich nicht, aber seit je her wurden PC und Konsolenspiele auf Flohmärkten usw. verkauft.
Ich denke mal, dass sich das ganz arg mit dem Erschöpfungsgrundsatz gebissen hätte... also wenn ein Lizenzgeber dieses Weiterverkaufsverbot juristisch hätte durchsetzen wollen...
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schmoemi: Ja, weil das darfst Du ja auch nicht! Du darfst Kopien machen, aber nur zu Backupzwecken.
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kultpcgames: Die "gewerbliche" und "private" Weitergabe einer Kopie von einem Computerspiel sind juristisch in der Praxis ein himmelweiter Unterschied. Mir ist seit den 80ern bis heute kein einziger Fall bekannt, bei dem die Weitergabe einer Privatkopie zwischen Freunden, Familie, Bekannten und Kollegen zu einem Strafverfahren mit Schuldspruch geführt hätte. Damals hätte jeder Richter in Deutschland den Kläger bei einem Schaden von 50-150 (?) DM ausgelacht und angemahnt seine Zeit nicht zu verschwenden. Seit 2000 bis heute wird das vermutlich genauso sein.
Ja, aufgrund der Schadenshöhe wäre das wahrscheinlich schwer vor Gericht zu bringen gewesen. Ändert jetzt aber nichts an der Tatsache, dass Privatkopien von Computerprogrammen nicht rechtens* sind. Kopien sind zwar erlaubt, aber nur zum eigenen Backup. D.h. jemand anders darf die nicht nutzen. Strenggenommen.
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kultpcgames: Anders schaute es damals bei Anzeigen in Zeitschriften aus, da das gewerblich war und die Schadenssumme viel höher ausfiel. Dem Privattausch ging es erst mit "eDonkey" und Co an den Kragen, da die Standardeinstellung auf "Teilen" stand und man damit zugleich auch Anbieter war und der Schaden auch in diesem Fall entsprechend hoch ausfiel (wobei gar nicht konkret zu beziffern). Besonders heikel wurde das Thema, weil der potentielle "Verbrecher" nur Datenfragmente anbot und gar nicht das ganze Spiel.
Ja die aufkommende "Filesharingwelle". Die kam natürlich wie gerufen, weil man da den "Schaden" auf einmal so schön künstlich hochrechnen konnte...
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kultpcgames: Man muss hier ganz klar zwischen der Weitergabe im öffentlichen oder gewerblichen Rahmen und der privaten Weitergabe im "privaten Rahmen" unterscheiden.
Nein, man muss nach der Art des Werkes ("Werk" im Sinne des UrhG, also alles was urheberrechtlich geschützt sein kann) unterscheiden. Ist es kein Computerprogramm, darfst Du Kopien im privaten Rahmen auch weitergeben. Ist es ein Computerprogramm darfst Du die Kopien nicht weitergeben. ;-)
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kultpcgames: PS: Es gab da auch mal eine Formulierung zu Software in Kombination zum Kopierschutz. Dabei ging es um die Wirksamkeit, ohne diese entsprechend zu definieren (wie immer bei Gesetzestexten) und damit verbundene Verstöße gegen das Urheberrecht. Ich bekomme das nicht mehr zusammen, vielleicht haben das die Urheberrechtsnovellen inzwischen auch "aufgefressen".
Im UrhG steht drin, dass die §§ zum "Kopierschutz" (wörtlich "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines [...] Werkes") auf Computerprogramme keine Anwendung finden. Also Kopierschutz: kein Thema wenn das kopierte Werk ein Videospiel ist. :-)

* also strenggenommen "bedarf der Zustimmung des Rechtsinhabers". Spoiler alert: Kopien erstellen dürfen ist i.d.R. nicht Bestandteil des Lizenzvertrags. 8)
Post edited April 15, 2023 by schmoemi