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Es geschehen noch Wunder. Das böse böse Wolfenstein 3D ist nicht mehr nach §86 StGB beschlagnahmt.

Quelle: https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=15165

Dann hoffen wir mal auf eine schnelle Umtragung auf Liste A mit darauf folgender Listenstreichung, damit man einen weiteren Klassiker endlich komplett ohne Probleme bekommen kann.
No way! Dank dir für die Mitteilung.
Schreibt GOG mal an, angeblich hat Steam die Dinger schon freigeschaltet.

Und "Doom 3 - Resurrection of Evil" ist auch runter. Damit sollte man GOG noch einmal nahe legen, die alten Versionen des Spiels zusätzlich zur BFG Edition hier reinzustellen.

Notfalls kaufe ich die, will die unzensierten Originale haben, nicht die BFG.
Man gebe mir Bescheid, wenn Heretic und Hexen auf steam freigeschalten werden. Das ganze Doom- und Wolfenstein-Zeug hab ich eh schon zigmal ^^
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Anime-BlackWolf: Schreibt GOG mal an, angeblich hat Steam die Dinger schon freigeschaltet.

Und "Doom 3 - Resurrection of Evil" ist auch runter. Damit sollte man GOG noch einmal nahe legen, die alten Versionen des Spiels zusätzlich zur BFG Edition hier reinzustellen.

Notfalls kaufe ich die, will die unzensierten Originale haben, nicht die BFG.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur die Beschlagnahmung aufgehoben. Frei verkäuflich ist das Spiel dennoch noch nicht.
Korrekt, es ist nur vom Listenteil B auf den Listenteil A gewandert. Aber was nicht ist, kann ja jetzt noch was werden. :-)
Post edited September 28, 2019 by kultpcgames
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kultpcgames: Korrekt, es ist nur vom Listenteil B auf den Listenteil A gewandert. Aber was nicht ist, kann ja jetzt noch was werden. :-)
Nein, das ist nicht korrekt bzw. hat die BPjM das noch nicht verkündet. Meines Wissens nach besteht auch noch der neuere Einziehungsbeschluss des AG Tiergarten von Ende 1994 fort. Die Frage ist halt, ob der Aufhebungsbeschluss über die Beschlagnahme des AG München Anfang 1994 auf den späteren Beschluss durchschlägt. Man merkt vielleicht schon, dass der Sachverhalt recht kompliziert ist.
Post edited September 29, 2019 by Dandom
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kultpcgames: Korrekt, es ist nur vom Listenteil B auf den Listenteil A gewandert. Aber was nicht ist, kann ja jetzt noch was werden. :-)
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Dandom: Nein, das ist nicht korrekt bzw. hat die BPjM das noch nicht verkündet. Meines Wissens nach besteht auch noch der neuere Einziehungsbeschluss des AG Tiergarten von Ende 1994 fort. Die Frage ist halt, ob der Aufhebungsbeschluss über die Beschlagnahme des AG München Anfang 1994 auf den späteren Beschluss durchschlägt. Man merkt vielleicht schon, dass der Sachverhalt recht kompliziert ist.
Richtig, das wird vermutlich mit der Bekanntmachung Nr. 10/2019 geschehen. Zwischendurch wird da gar nichts verkündet und sickert höchstens durch :)
Post edited September 29, 2019 by kultpcgames
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Dandom: Nein, das ist nicht korrekt bzw. hat die BPjM das noch nicht verkündet. Meines Wissens nach besteht auch noch der neuere Einziehungsbeschluss des AG Tiergarten von Ende 1994 fort. Die Frage ist halt, ob der Aufhebungsbeschluss über die Beschlagnahme des AG München Anfang 1994 auf den späteren Beschluss durchschlägt. Man merkt vielleicht schon, dass der Sachverhalt recht kompliziert ist.
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kultpcgames: Richtig, das wird vermutlich mit der Bekanntmachung Nr. 10/2019 geschehen. Zwischendurch wird da gar nicht verkündet und sickert höchstens durch :)
Klingt so, als ob du da schon Infos hättest.

Kann schon sein, wobei afaik ja der neuere Beschluss halt noch aufgehoben werden müsste. Meines Wissens hätte man eher diesen (also den neueren) aufheben müssen und wenn die Aufhebung aus inhaltlichen Gründen erfolgt wäre, also ein Vorliegen der StGB-Tatbestände verneint worden wäre, dann hätte das auf den älteren durchgeschlagen; umgekehrt geht das, glaub ich, nicht.

Na ja, jedenfalls sind die relevanten Fassungen solange auf Listenteil B, bis die BPjM offiziell die Umtragung bekanntmacht (oder die Streichung), was ja immer am Monatsende passiert in deren Magazin BPJMAKTUELL und im Bundesanzeiger.
Post edited September 29, 2019 by Dandom
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kultpcgames: Richtig, das wird vermutlich mit der Bekanntmachung Nr. 10/2019 geschehen. Zwischendurch wird da gar nicht verkündet und sickert höchstens durch :)
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Dandom: Klingt so, als ob du da schon Infos hättest.

Kann schon sein, wobei afaik ja der neuere Beschluss halt noch aufgehoben werden müsste. Meines Wissens hätte man eher diesen (also den neueren) aufheben müssen und wenn die Aufhebung aus inhaltlichen Gründen erfolgt wäre, also ein Vorliegen der StGB-Tatbestände verneint worden wäre, dann hätte das auf den älteren durchgeschlagen; umgekehrt geht das, glaub ich, nicht.

Na ja, jedenfalls sind die relevanten Fassungen solange auf Listenteil B, bis die BPjM offiziell die Umtragung bekanntmacht (oder die Streichung), was ja immer am Monatsende passiert in deren Magazin BPJMAKTUELL und im Bundesanzeiger.
Da ich nun gerade doch ein wenig verwirrt bin.
AKtueller Stand ist, dass die Beschlagnahmung aufgehoben ist, die Indizierung aber nicht - sind wir uns da einig oder ist selbst das noch unsicher?
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Dandom: Klingt so, als ob du da schon Infos hättest.

Kann schon sein, wobei afaik ja der neuere Beschluss halt noch aufgehoben werden müsste. Meines Wissens hätte man eher diesen (also den neueren) aufheben müssen und wenn die Aufhebung aus inhaltlichen Gründen erfolgt wäre, also ein Vorliegen der StGB-Tatbestände verneint worden wäre, dann hätte das auf den älteren durchgeschlagen; umgekehrt geht das, glaub ich, nicht.

Na ja, jedenfalls sind die relevanten Fassungen solange auf Listenteil B, bis die BPjM offiziell die Umtragung bekanntmacht (oder die Streichung), was ja immer am Monatsende passiert in deren Magazin BPJMAKTUELL und im Bundesanzeiger.
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MarkoH01: Da ich nun gerade doch ein wenig verwirrt bin.
AKtueller Stand ist, dass die Beschlagnahmung aufgehoben ist, die Indizierung aber nicht - sind wir uns da einig oder ist selbst das noch unsicher?
Es wurde ein Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, nämlich der des Amtsgerichts München vom 25.01.1994. Darauf wurde in der letzten Aktualisierung des Behördenmagazins BPJMAKTUELL hingewiesen, konkret auf den Aufhebungsbeschluss vom 29.08.2019 vom AG München. Redaktionell wurde das vielleicht etwas verwirrend überschrieben mit "Aufhebung der Beschlagnahme gemäß § 86 StGB".

Unabhängig davon könnte es nämlich noch weitere Beschlagnahmbeschlüsse geben, die (noch) nicht aufgehoben wurden. Bei manchen Spielen oder Filmen ergingen diverse Beschlüsse von verschiedenen Gerichten; bei dem Film "Tanz der Teufel" ("The Evil Dead") gar mehr als ein Dutzend, die ca. 2016 angegangen wurden, der Film flog dann von der Liste und bekam die FSK 16er ungeschnitten.

Egal, nun gibt's bei Wolfenstein 3D diesen einen (jetzt aufgehobenen) Beschlagnahmebeschluss und dann noch einen Einziehungsbeschluss des AG Tiergarten vom 07.12.1994 (soweit bekannt). Eine Beschlagnahme dient der Beweissicherung, eine Einziehung der "Gefahrenabwehr"; eingezogene Tatwaffen bzw. Kunstwerke können auch "unbrauchbar" gemacht, vernichtet werden... § 74d StGB. Auch egal, jedenfalls kommt Beschlagnahme/Einziehung hier auf dasselbe hinaus, der Einziehungsbeschluss könnte eine Listenumtragung auf A oder -Streichung der betroffenen Fassungen verhindern nach § 18 Abs. 5 JuSchG (Die Beschlüsse sind nämlich an sich übrigens schon lange verjährt, Beschlagnahme nach 3, Einziehung nach 10 Jahren).
Post edited September 30, 2019 by Dandom
Aight, Update siehe SB-Artikel. Die BPjM teilte mir das ebenso mit.

Ich zitier aus Effizienzgründen hier einfach aus dem Update von SB:

"Wie uns auf Nachfrage von der BPjM bestätigt wurde, sind mittlerweile beide existierenden Beschlüsse aus formalen Gründen aufgehoben worden. Damit ist die rechtliche Grundlage der Folgeindizierung entfallen und die BPjM wird Wolfenstein 3D Ende Oktober 2019 vom Index streichen."

https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=15165
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Dandom: Aight, Update siehe SB-Artikel. Die BPjM teilte mir das ebenso mit.

Ich zitier aus Effizienzgründen hier einfach aus dem Update von SB:

"Wie uns auf Nachfrage von der BPjM bestätigt wurde, sind mittlerweile beide existierenden Beschlüsse aus formalen Gründen aufgehoben worden. Damit ist die rechtliche Grundlage der Folgeindizierung entfallen und die BPjM wird Wolfenstein 3D Ende Oktober 2019 vom Index streichen."

https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=15165
Danke dir für die detailierten INformationen und vor allem Dingen natürlich für dieses sehr erfreuliche Update. Werde das gleich mal an die Verantwortlichen von GOG weiterleiten, damit Wolfenstein hier auch bald wieder erworben werden kann.
Wie sieht das dann mit den Nachfolgern aus? Werden die jetzt dann auch vom Index gestrichen?
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Maxvorstadt: Wie sieht das dann mit den Nachfolgern aus? Werden die jetzt dann auch vom Index gestrichen?
Das sind eigene Verfahren, also nein.